Klimageschwindigkeitsbonus: Bedingungen und Stufen bis 2028
Der Bonus belohnt den frühen Tausch alter fossiler Heizungen. Bis Ende Januar 2027 beträgt er 16 %, danach sinkt er jedes Halbjahr um vier Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.
Wer ihn bekommt
- Nur Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
- Ersetzt wird eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung – egal wie alt – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre vor dem Antrag liegt.
- Die alte Heizung muss tatsächlich außer Betrieb gehen.
Stufen und was sie wert sind
Zusätzlicher Zuschuss gegenüber der Förderung ohne Bonus, Wärmepumpe für 36.000 €, ohne Einkommensbonus:
| Antrag | Bonus | Höchstgrenze | mehr Zuschuss |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 4.480 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € | 3.270 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € | 2.120 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € | 1.030 € |
| 01.08.2028 an | 0 % | 25.000 € | 0 € |
Der Wert in Euro sinkt schneller als der Prozentsatz, weil gleichzeitig die förderfähigen Kosten (Höchstgrenze) zurückgehen. Wer zusätzlich den Einkommensbonus erhält, stößt oft schon an den Deckel von 70 % bzw. 80 % – dann bringt der Klimageschwindigkeitsbonus weniger als in der Tabelle.
Beispiel
Ein Haus in Fulda mit 20.000 kWh Gasverbrauch und einer 25 Jahre alten Gasheizung: Antrag im Januar 2027 bringt 8.680 €, im September 2027 6.095 € (Gerät nicht aus EU-Produktion). Eigene Zahlen rechnen.
Häufige Fragen
Zählt eine Gasheizung, die 19 Jahre alt ist?
Nein. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 20 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist das Datum im Antrag, nicht das Datum des Einbaus der Wärmepumpe. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen zählen dagegen unabhängig vom Alter.
Bekommen Vermieter den Bonus?
Nein, er ist selbst nutzenden Eigentümern vorbehalten. Vermieter erhalten die Grundförderung und – ab 2027 – gegebenenfalls den Bonus für EU-Wärmepumpen.
Wie weise ich das Alter nach?
Welche Unterlagen die KfW für das Alter der alten Heizung anerkennt, steht im Merkblatt 458. Für den Bonus verlangt sie außerdem einen Grundbuchauszug als Nachweis des Eigentums.
Rechenannahme nach BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 8.4.4. Kein Anspruch auf Förderung.
Quellen: BEG EM (BAnz AT 27.08.2026 B1), KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Details unter Annahmen & Quellen.