Förderung 2027: Was sich für Wärmepumpen ändert
Mit dem Jahreswechsel baut die Förderrichtlinie um: Die Grundförderung sinkt von 30 % auf 15 %, dafür gibt es 15 % zusätzlich für Wärmepumpen aus der EU. Ab Februar sinken außerdem Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstgrenze.
Dasselbe Haus zu vier Antragsterminen
Wärmepumpe für 36.000 €, Tausch einer alten Gasheizung im selbst bewohnten Haus, ohne Einkommensbonus:
| Antrag | Satz, Gerät nicht aus EU | Zuschuss | Satz, EU-Wärmepumpe | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Dezember 2026 | 46 % | 12.880 € | 46 % | 12.880 € |
| Januar 2027 | 31 % | 8.680 € | 46 % | 12.880 € |
| März 2027 | 27 % | 7.358 € | 42 % | 11.445 € |
| September 2027 | 23 % | 6.095 € | 38 % | 10.070 € |
Für ein Gerät aus EU-Produktion ändert sich im ersten Halbjahr 2027 also wenig (12.880 € im Dezember 2026 gegen 11.445 € im März 2027). Für Geräte, die nicht als EU-Ursprung gelten, sinkt der Zuschuss deutlich. Welche Geräte den Bonus bekommen, regelt ein Infoblatt der KfW; prüfen Sie es vor dem Antrag.
Was genau sich ändert
- Grundförderung: laut Richtlinie „ab dem ersten Quartal 2027“ 15 %. Der genaue Stichtag steht noch aus – wir rechnen ab 01.01.2027 und prüfen das vor dem Jahreswechsel nach.
- Bonus EU-Wärmepumpe: 15 % ab 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bis 31.01.2027, dann 12 %, ab August 2027 8 % (alle Stufen).
- Höchstgrenze: 28.000 € bis Januar 2027, dann 27.250 € und jedes Halbjahr 750 € weniger bis 22.000 € ab August 2030.
- Unverändert: Einkommensbonus und der Deckel von 70 % (80 % bis 30.000 € Einkommen).
Lohnt es sich zu warten?
Nur, wenn das gewünschte Gerät sicher als EU-Wärmepumpe gilt – und auch dann bringt Warten kaum mehr Geld, aber jeden Monat weiter die alten Heizkosten. Wer kein EU-Gerät einbaut oder den Klimageschwindigkeitsbonus nutzt, stellt den Antrag besser 2026. Rechnen Sie beide Termine mit Ihren Zahlen im Rechner nach.
Rechenannahme nach BEG EM vom 17.08.2026; die Regeln für 2027 können sich bis dahin noch ändern. Kein Anspruch auf Förderung.
Quellen: BEG EM (BAnz AT 27.08.2026 B1), KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Details unter Annahmen & Quellen.